Für den Berufskraftfahrer stehen ganz besonders Warnsignal- und Maschinenhörbarkeit im Vordergrund. Die Richtlinie „Bemerkung V Signalhören im Straßenverkehr“ muss erfüllt sein (BGR/GUV-R 194). Auch sind die Einsatzgebiete ganz unterschiedlich: mal der Bagger, dann wieder ein Kipplaster oder der schwere Kettenzug. In schallisolierten Fahrerkabinen muss der Gehörschutz beim Aussteigen schnell zur Verfügung stehen und sich leicht und bequem einsetzen lassen.
Unser individuell gefertigter Gehörschutz deckt durch seinen speziellen Filter alle spezifischen Einsatzbereiche ab. Er erfüllt alle Anforderungen für das Signalhören im Straßenverkehr. Sie können den Gehörschutz im mitgelieferten Etui ideal aufbewahren. Dieses lässt sich bequem z.B. am Schlüsselbund befestigen. So ist Ihr Gehörschutz stets griffbereit.
Ihr Ansprechpartner
SEIFERT PROTECT – gewerblicher Gehörschutz
Hörgeräte Seifert GmbH
Fraunhoferstraße 18 a
82152 Planegg
Tel. 0160/ 30 10 137 (Stefanie Koch; Süd-Bayern)
Tel. 0151/ 23 41 79 07 (Max Niegsch; Nord-Bayern)