Professioneller Gehörschutz für Beruf und Gewerbe

Gesetzgebung zum Lärmschutz

Der Lärmschutz im beruflichen Bereich ist von unterschiedlichen gesetzlichen Auflagen, Regeln und Vorschriften betroffen. Im Bereich des Arbeitsschutzes darf der Lärmschutz nur mit einer Baumusterprüfbescheinigung und einem CE- Zeichen abgegeben werden.

Die Funktion des Lärmschutzes muss bei der Auslieferung innerhalb von sechs Monaten geprüft und dokumentiert werden. Diese Funktionsprüfung muss regelmäßig im Abstand von mindestens zwei Jahren wiederholt werden.

Eine eindeutige persönliche Zuweisung des Gehörschutzes muss gegeben und das Etui mit dem Namen des Trägers gekennzeichnet sein.

Die Bedienungsanleitung hat den Anforderungen des gewerblichen Einsatzes zu entsprechen.

Mit unseren Produkten für den gewerblichen Bereich erfüllen wir alle Anforderungen und übergeben Ihnen bei der Funktionsprüfung die für Sie relevanten Unterlagen.

Wir haben eine Übersicht erstellt, in der alle Vorgaben und Gesetze, die Gehörschutz betreffen, aufgelistet sind.

Zu unterscheiden ist zwischen:

Den Richtlinien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft :

  • EU Richtlinie 89/686/EWG
  • EU Richtlinie 86/188/EWG (3.5 89/686/EWG)
  • Eventuell in Zukunft : Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über persönliche Schutzausrüstung. (von der Kommission eingereicht am 27.03.2014)

Gesetze, Verordnungen

  • Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – LärmVibrationsArbSchV) vom 6. März 2007,
  • Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm) vom 23. März 2010
  • Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit vom 7. August 1996 (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG),
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV).
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (ArbMedVV)
  • der achten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (PSA – 8. ProdSV)
  • Medizinproduktegesetz MPG

Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Informationen:

  • "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 20 -Lärm-" (BGI/GUV-I 504-20)
  • Empfehlungen zur Benutzung von Gehörschützern durch Fahrzeugführer bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr (BGI/GUV-I 673),
  • Gehörschutz-Kurzinformation für Personen mit Hörverlust (BGI 686),
  • Ärztliche Beratung zum Gehörschutz (BGI 823),
  • Gehörschutz-Informationen (BGI/GUV-I 5024),
  • Regel „Benutzung von Gehörschutz“ (BGR/GUV-R 194)
  • Leitfaden für Betriebsärzte zur Beschäftigung von Schwerhörigen und Gehörlosen in Lärmbereichen

Vorschriften :

Unfallverhütungsvorschrift (UVVen)

DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

  • Grundsatz G 20 Lärm.

Normen

DIN EN 352 Gehörschützer: Allgemeine Anforderungen
  Teil 1: Kapselgehörschützer
  Teil 2: Gehörschutzstöpsel
  Teil 3: An Industrieschutzhelmen befestigte Kapselgehörschützer
   
  Gehörschützer: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen
  Teil 4: Pegelabhängige Kapselgehörschützer
  Teil 5: Kapselgehörschützer mit aktiver Geräuschkompensation
  Teil 6: Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtungen
  Teil 7: Pegelabhängig dämmende Gehörschutzstöpsel
  Teil 8: Audiokapselgehörschützer für Unterhaltungszwecke
   
DIN EN ISO 7731 Ergonomie - Gefahrensignale für öffentliche Bereiche und Arbeitsstätten - Akustische Gefahrensignale (ISO 7731:2003); Deutsche Fassung EN ISO 7731:2005
   
DIN EN 458 Gehörschützer - Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung - Leitfaden; Deutsche Fassung EN 458:2004
DIN EN ISO 9612 Akustik - Bestimmung der Lärmexposition am Arbeitsplatz – Verfahren der Genauigkeitsklasse 2 (Ingenieurverfahren) (ISO 9612:2009). Deutsche Fassung EN ISO 9612:2009

Präventionsleitlinien des Fachausschuss „Persönliche Schutzausrüstungen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

„Gehörschutz für Musiker“

„Gehörschutz für Personen mit Hörminderung“

Quelle und Literaturhinweise

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1989L0686:20031120:de:PDF Stand 02.07.2015

https://www.vbg.de/apl/zh/z705/anh8.htm Stand 03.07.2015

http://www.dguv.de/de/Pr%C3%A4vention/Vorschriften-Regeln-und-Informationen/Vorschriften/index.jsp Stand 03.07.2015

http://www.gesetze-im-internet.de/mpg/ Stand 03.07.2015

http://www.dguv.de/medien/fb-psa/de/sachgebiet/sg_gehoerschutz/praevleit_musik.pdf Stand 03.07.2015

http://www.dguv.de/medien/fb-psa/de/regelwerk/leitlinien/praevleit_hoermind.pdf Stand 20.07

http://www.euha.org/informationen/arbeitskreis-gehoerschutz/ Stand 03.07.2015

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