Der Lärmschutz im beruflichen Bereich ist von unterschiedlichen gesetzlichen Auflagen, Regeln und Vorschriften betroffen. Im Bereich des Arbeitsschutzes darf der Lärmschutz nur mit einer Baumusterprüfbescheinigung und einem CE- Zeichen abgegeben werden.
Die Funktion des Lärmschutzes muss bei der Auslieferung innerhalb von sechs Monaten geprüft und dokumentiert werden. Diese Funktionsprüfung muss regelmäßig im Abstand von mindestens zwei Jahren wiederholt werden.
Eine eindeutige persönliche Zuweisung des Gehörschutzes muss gegeben und das Etui mit dem Namen des Trägers gekennzeichnet sein.
Die Bedienungsanleitung hat den Anforderungen des gewerblichen Einsatzes zu entsprechen.
Mit unseren Produkten für den gewerblichen Bereich erfüllen wir alle Anforderungen und übergeben Ihnen bei der Funktionsprüfung die für Sie relevanten Unterlagen.
Wir haben eine Übersicht erstellt, in der alle Vorgaben und Gesetze, die Gehörschutz betreffen, aufgelistet sind.
Zu unterscheiden ist zwischen:
Den Richtlinien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft :
Gesetze, Verordnungen
Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Informationen:
Vorschriften :
Unfallverhütungsvorschrift (UVVen)
DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Normen
DIN EN 352 | Gehörschützer: Allgemeine Anforderungen |
Teil 1: Kapselgehörschützer | |
Teil 2: Gehörschutzstöpsel | |
Teil 3: An Industrieschutzhelmen befestigte Kapselgehörschützer | |
Gehörschützer: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen | |
Teil 4: Pegelabhängige Kapselgehörschützer | |
Teil 5: Kapselgehörschützer mit aktiver Geräuschkompensation | |
Teil 6: Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtungen | |
Teil 7: Pegelabhängig dämmende Gehörschutzstöpsel | |
Teil 8: Audiokapselgehörschützer für Unterhaltungszwecke | |
DIN EN ISO 7731 | Ergonomie - Gefahrensignale für öffentliche Bereiche und Arbeitsstätten - Akustische Gefahrensignale (ISO 7731:2003); Deutsche Fassung EN ISO 7731:2005 |
DIN EN 458 | Gehörschützer - Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung - Leitfaden; Deutsche Fassung EN 458:2004 |
DIN EN ISO 9612 | Akustik - Bestimmung der Lärmexposition am Arbeitsplatz – Verfahren der Genauigkeitsklasse 2 (Ingenieurverfahren) (ISO 9612:2009). Deutsche Fassung EN ISO 9612:2009 |
Präventionsleitlinien des Fachausschuss „Persönliche Schutzausrüstungen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
„Gehörschutz für Musiker“
„Gehörschutz für Personen mit Hörminderung“
Quelle und Literaturhinweise
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1989L0686:20031120:de:PDF Stand 02.07.2015
https://www.vbg.de/apl/zh/z705/anh8.htm Stand 03.07.2015
http://www.dguv.de/de/Pr%C3%A4vention/Vorschriften-Regeln-und-Informationen/Vorschriften/index.jsp Stand 03.07.2015
http://www.gesetze-im-internet.de/mpg/ Stand 03.07.2015
http://www.dguv.de/medien/fb-psa/de/sachgebiet/sg_gehoerschutz/praevleit_musik.pdf Stand 03.07.2015
http://www.dguv.de/medien/fb-psa/de/regelwerk/leitlinien/praevleit_hoermind.pdf Stand 20.07
http://www.euha.org/informationen/arbeitskreis-gehoerschutz/ Stand 03.07.2015
Ihr Ansprechpartner
SEIFERT PROTECT – gewerblicher Gehörschutz
Hörgeräte Seifert GmbH
Fraunhoferstraße 18 a
82152 Planegg
Tel. 0160/ 30 10 137 (Stefanie Koch; Süd-Bayern)
Tel. 0151/ 23 41 79 07 (Max Niegsch; Nord-Bayern)