Die Berufsgenossenschaft äußert sich zum Thema Lärm folgendermaßen:
Lärm am Arbeitsplatz stellt eines der Hauptprobleme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes dar. Er kann das Gehör schädigen, wenn keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Durch die entstandene Lärmschwerhörigkeit kann man während der Arbeit nicht mehr
und im privaten Bereich
Folgen sind Probleme am Arbeitsplatz, soziale Vereinsamung und zusätzliche Gefährdung im Straßenverkehr.
Lärm muss deshalb unabhängig von der Lautstärke bekämpft werden!
Dabei steht technische Lärmminderung an erster Stelle. Lässt sich der gehörschädigende Lärm so nicht ausreichend verringern, muss Gehörschutz verwendet werden.
Zitiert von : http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-5024.pdf vom März 2011
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Ihr Ansprechpartner
SEIFERT PROTECT – gewerblicher Gehörschutz
Hörgeräte Seifert GmbH
Fraunhoferstraße 18 a
82152 Planegg
Tel. 0160/ 30 10 137 (Stefanie Koch; Süd-Bayern)
Tel. 0151/ 23 41 79 07 (Max Niegsch; Nord-Bayern)